Neue Verordnung, gültig ab 01.03.2020
Vor mehr als 25 Jahren wurde die Fachbewilligung Kältemittel ins Leben gerufen. Seither gilt: «Wer beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, beruflich oder gewerblich mit Kältemitteln nach Anhang 2.10 Ziffer 1 Absatz 1 ChemRRV umgeht, benötigt eine Fachbewilligung.» Die Ausbildung, zu Beginn für Kältemonteure gedacht, wurde aufgrund der Einführung von Autoklimaanlagen vermehrt auch von Automobil-Fachpersonal absolviert. Heute ist die Fachbewilligung in die Grundausbildung der Kälte- und der Automobilfachleute integriert. Folglich handelt es sich bei den heutigen Absolventen mehrheitlich um Quereinsteiger in die Branche.
Die Erfahrungen zeigten, dass die Ausbildungsbedürfnisse des Autogewerbes nicht deckungsgleich mit jenen der Kältebranche sind und dass die Quereinsteiger oftmals über keine kältetechnischen Kenntnisse verfügen. Aus diesen zwei Gründen wurden bei der Revision der «Fachbewilligungsverordnung» folgende wesentlichen Anpassungen vorgenommen:
- Trennung der Fachbewilligung Kältemittel in eine Fachbewilligung «Fahrzeugklima» und eine Fachbewilligung «stationäre Kälteanlagen».
- Ergänzung der heutigen ausschliesslich theoretischen «Umweltausbildung» durch eine praktische «Technikausbildung».
Mit Einführung der «Technikausbildung» soll sichergestellt werden, dass die Absolventen nicht nur um die Gefahren und Risiken der Kältemittel wissen, sondern tatsächlich ein Kältesystem ohne Kältemittelverluste entleeren und befüllen können.
Wichtig: Die Änderung der Fachbewilligung hat keinen Einfluss auf die bisherigen Fachbewilligungs-Inhaber. Fachbewilligungsausweise, welche vor dem 1. März 2020 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit (siehe Verordnung Art. 5, Abs. 1).
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln(VFB-K)
Fachbewilligungsstelle wechselt zur SVK-Geschäftsstelle
Der SVK-Vorstand beschloss gemeinsam mit der bisherigen Fachbewilligungsstelle, dass ab dem 01.01.2020 die Fachbewilligungsstelle der SVK-Geschäftsstelle angegliedert werden soll.