Niederspannungs-Installationsverordnung
Die revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Für das Servicepersonal der Kältebranche bringt diese Revision gewisse Erleichterungen mit sich. Die wichtigste Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten mindestens eine Person beschäftigt, welche die vom Inspektorat ESTI durchgeführte Art .15-Prüfung bestanden hat. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit absolviert haben.
Esti-Weisung Nr. 330
"Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten."
ESTI-Weisung Nr. 330
ESTI-Informationen zu Art. 15.: Tätigkeitsbereiche und Kontrolle
NIV-Ausbildung
Der SVK bietet zwei massgeschneiderte NIV-Kurse an. Informationen. Anmeldung.
FAQ und weitere Informationen
FAQ NIV Art. 15. Hinweise zum Anschliessen und Auswechseln elektrischer Erzeugnisse durch Servicefachleute.
Die SVK-Geschäftsstelle bietet Unterstützung und beantwortet Ihre Fragen soweit als möglich.
Wichtige Links
Niederspannungs-Installationsverordnung NIV
Weisung zur NIV: folgt
Prüfungsreglement ESTI-Prüfung
Anmeldungen und Gesuche NIV
Gebühren NIV
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI