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Zertifizierung von Personal

Arbeiten in der Europäischen Union EU, Zertifizierung des Personals

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Dies ist wichtig für alle Schweizer Unternehmen, welche Aufträge im umliegenden Ausland abwickeln. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine ausreichende Ausbildung des Personals. Ein Abschluss als Kältemonteur/in EFZ und als Kältesystem-Monteur/in EFZ berechtigt zu einem Zertifikat der Kategorie I. Die Kategorie I umfasst Dichtigkeitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltungen und Wartungen an allen Anlagen jeglicher Bauarten und Grössen (Leistungen). Der SVK arbeitet in dieser Angelegenheit mit der Zertifizierungsstelle der Landesinnung Kälte-Klima-Technik in Maintal zusammen. Gegen einen Unkostenbeitrag von 70,00 EUR pro Zertifikat und mit geringem administrativem Aufwand können Unternehmer ihr Personal über diesen Weg zertifizieren lassen.  

Antragsformular


Die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal im Kälteanlagenbau finden sich in der folgenden Verordnung:

Aktuell gültige Version
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2067 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen (Text von Bedeutung für den EWR)

Gültig bis 07.12.2015
VERORDNUNG (EG) Nr. 303/2008 DER KOMMISSION vom 2. April 2008 zur Festlegung – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates – der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate (Text von Bedeutung für den EWR)

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